Recht auf Approbation
Berlin: (hib/STO) Nach der Bundesärzteordnung hat jeder Arzt „unabhängig von Staatsangehörigkeit und Ausbildungsstaat das Recht, die Feststellung der Gleichwertigkeit der abgeschlossenen Ausbildung zu beantragen und bei Nachweis der erforderlichen Fach- und Sprachkenntnisse die Approbation zu erlangen“. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1374) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1075). Danach hat die Bundesregierung keine Kenntnis über Fälle „von gesundheitlicher Beeinträchtigung auf Grund mangelnder Fach- und/oder Sprachkenntnisse von Ärztinnen und Ärzten mit in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikationen“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)