Fahndungen mit Hilfe des SIS
Berlin: (hib/STO) Fahndungen mit Hilfe des Schengener Informationssystems (SIS) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/994). Danach hat sich die Zahl der Personenausschreibungen zum Zweck der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses von Anfang 2014 bis Anfang 2017 mehr als verdoppelt. Wie aus der Antwort hervorgeht, stieg die Gesamtausschreibungszahl aller Mitgliedstaaten im Schengener Informationssystem (Artikel 36, Absatz 2 und 3) von 41.050 am Stichtag 1. Januar 2014 auf 96.108 am Stichtag 1. Januar 2017.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, erlaubt Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses Ausschreibungen von Personen und Sachen zur „verdeckten Kontrolle“ oder zur „gezielten Kontrolle“. Eine Ausschreibung zur „verdeckten Kontrolle“ ziele lediglich auf das verdeckte Registrieren der ausgeschriebenen Person oder Sache. Eine heimliche Durchsuchung von Sachen sei durch die Ausschreibung nicht gestattet. Eine Durchsuchung von Personen und Sachen sei bei einer Ausschreibung zur „gezielten Kontrolle“ vorgesehen. Dabei handele es sich um eine offene Maßnahme im Beisein oder unter Kenntnisnahme der betroffenen Person.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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