+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

21.03.2018 Inneres — Unterrichtung — hib 179/2018

2016 mehr Auskunftsverlangen

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2016 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (19/1280) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung aktiv geschalteter Mobiltelefone oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2016 insgesamt 96 Auskunftsverlangen durchgeführt, „von denen 274 Personen betroffen waren (186 Hauptbetroffene, 88 Nebenbetroffene), sowie 18 IMSI-Catcher-Einsätze mit 27 betroffenen Personen (ausschließlich Hauptbetroffene)“. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren sei der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich die Anzahl der Maßnahmen um 35 erhöht, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 138 Personen im Jahr 2015 seien im Berichtsjahr 2016 von den Maßnahmen 301 Personen betroffen gewesen.