Flüchtlingsregistrierung in Ungarn 2015
Berlin: (hib/AHE) Es haben im Jahre 2015 keine Berichte der Deutschen Botschaft Budapest vorgelegen, nach denen Ungarn mit der Registrierung der Flüchtlinge überlastet sei. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1085) auf eine Kleine Anfrage (19/771) der AfD-Fraktion schreibt, sei jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet entsprechend der Vorgaben über das europäische daktyloskopische System (EURODAC) Registrierungen vorzunehmen. Die Fragesteller hatten sich unter anderem erkundigt, ob die Bundesregierung der Auffassung sei, „dass Ungarn die Schuld daran trägt“, dass es seinen Registrierungs-Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Dazu heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Schuldzuweisungen gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten und nimmt diese auch nicht vor.“ Die Überwachung der Einhaltung der europäischen Normen obliege der Europäischen Kommission. „Die Bundesregierung verfolgt die Einschätzung der Europäischen Kommission zur Einhaltung der europäischen Normen in anderen Mitgliedstaaten sowie die asylrechtsbezogenen Aktivitäten der Europäischen Kommission im Hinblick auf Ungarn mit großer Aufmerksamkeit.“
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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