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14.03.2018 Inneres — Antwort — hib 151/2018

Betrugsstraftaten aus Call-Centern

Berlin: (hib/STO) Die Zusammenarbeit mit türkischen Sicherheitsbehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1132) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Organisierte Betrugsstraftaten aus Call-Centern in der Türkei“(19/863). Darin schrieb die Fraktion, dass „das Phänomen von ausländischen Call-Centern ausgehender organisierter Betrugsstraftaten“ bereits seit einigen Jahren die Polizei- und Sicherheitsbehörden in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland beschäftige. Der Sitz der Call-Center befinde sich vorwiegend in der Türkei. Die Täter nutzen dabei verschiedene Betrugsszenarien zum Nachteil zumeist älterer Bürger.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, kooperiert das Bundeskriminalamt mit den türkischen Sicherheitsbehörden in allen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung unter Beachtung der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies gelte auch für Betrugsstraftaten.

Seit dem Putsch in der Türkei hat sich die Kooperation mit den türkischen Sicherheitsbehörden in dem genannten Deliktsbereich den Angaben zufolge verschlechtert. Die türkische Regierung sei aber aktuell um eine Verbesserung der Zusammenarbeit bemüht. Das Bundesinnenministerium habe das türkische Innenministerium um eine Intensivierung der Kooperation im Bereich des sogenannten Call-Center-Betrugs gebeten.

Zur Frage, ob es weitere Staaten gibt, „von denen ausgehend nach den geschilderten Mustern operiert wird, verweist die Bundesregierung auf Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes aus der internationalen Kooperation, wonach auch in Serbien, Spanien, Belgien, China, Taiwan und Polen “Call-Center Strukturen existieren, die auch für den Betrug mittels Telefon genutzt werden„.

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