Vertiefte Detailprüfung des Asylstatus
Berlin: (hib/PK) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss laut Asylgesetz spätestens nach Ablauf von drei Jahren die Voraussetzungen für den gewährten Asylstatus im Einzelfall überprüfen. In den vergangenen Jahren kam es dabei in etlichen Fällen auch auf Grund einer veränderten Lage im Herkunftsland des Asylbewerbers zu einer „vertieften Detailprüfung“, wie es in der Antwort (19/991) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/735) der AfD-Fraktion heißt.
Für das Jahr 2013 sind 369 solche Fälle aufgeführt, darunter die meisten bei Staatsangehörigen aus Syrien (72), gefolgt von Pakistan (65), Iran (59), Irak (58) und Afghanistan (42). Für das Jahr 2014 sind 1.293 Fälle genannt. Betroffen waren erneut vor allem Staatsangehörige aus Syrien (521), Irak (170), Sri Lanka (75), Iran (71) und Afghanistan (59).
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