Erleichterter Einstieg in den Polizeidienst
Berlin: (hib/PK) Die Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Bundespolizei haben sich 2016 geringfügig geändert. So wurden die erforderlichen Schulnoten in den Fächern Deutsch und Englisch leicht abgesenkt, wie aus der Antwort (19/895) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/679) der AfD-Fraktion hervorgeht.
Die erforderliche Mindestgröße sei abgeschafft worden. Tätowierte Bewerber würden zum Auswahlverfahren zugelassen, sofern die Tätowierung abgedeckt werden könne. Bewerber mit Tattoos auf Händen und im Gesicht würden weiterhin abgelehnt. Geweitete oder gedehnte Piercings, etwa an den Ohren, gelten den Angaben zufolge grundsätzlich als Ausschlussgrund.
Der erleichterte Zugang zur Bewerbung bei der Bundespolizei hänge mit rund 7.500 zusätzlichen Planstellen, sinkenden Schulabgängerzahlen und der großen Konkurrenz auf dem Bewerbermarkt zusammen, heißt es in der Antwort weiter. Ihre Eignung müssten alle Bewerber in einem Auswahlverfahren unter Beweis stellen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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