Studienplatzvergabe in der Humanmedizin
Berlin: (hib/ROL) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 landesgesetzliche Vorschriften sowie einzelne Normen im Hochschulrahmengesetz (HRG) für unvereinbar mit dem Grundgesetz (GG) erklärt und insoweit eine Neuregelung bis Ende 2019 angeordnet, Soweit Normen des HRG betroffen sind, muss der Bundesgesetzgeber tätig werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/938) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/650).
Die Grünen hatten gefragt, welche Schlüsse die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht, das die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hatte.
Die Bundesregierung betont, dass die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit verschiedene Einzelaspekte der Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin innerhalb der Auswahlverfahren der Hochschulen, der Abiturbestenquote sowie der Wartezeitquote (sogenannte Hauptquoten) betreffe. Das Bundesverfassungsgericht fordere allerdings keine vollständige Neugestaltung des Vergabesystems. Die Bildung der Hauptquoten als solche seien verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden.
Dennoch sehe das Gericht in jeder der Quoten Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung. Hinsichtlich der Neuregelung der bemängelten Aspekte habe das Gericht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers betont.
Der im Urteil formulierte Regelungsauftrag richte sich nach dem Verständnis der Bundesregierung primär an die Länder. Dementsprechend beabsichtigten die Länder, ihren Staatsvertrag, in dem die Studienplatzvergabe für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge geregelt sei, anzupassen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)