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07.03.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 131/2018

Grubenwasseranstieg im Saarrevier

Berlin: (hib/HAU) Den Grubenwasseranstieg im Saarrevier thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/926). Die Abgeordneten verweisen auf die sogenannten Ewigkeitslasten der Steinkohlegewinnung, zu denen die Notwendigkeit eines dauerhaften Abpumpens von in die Grubengebäude eindringendem Wasser gehöre. Im Saarrevier plane das Bergbauunternehmen RAG AG, das Abpumpen des Grubenwassers langfristig einzustellen und den Grubenwasserspiegel in mehreren Phasen ansteigen zu lassen, bis ein druckloser, pumpenfreier Abfluss in die Saar entsteht, schreibt die Fraktion. Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hätten vom Grubenwasseranstieg Betroffene bis zum 15. Januar 2018 Einwendung einreichen können. Bis zum Stichtag seien mehr als 4.500 Einwendungen beim Oberbergamt eingegangen. In den Einwendungen würden Befürchtungen hinsichtlich möglicher Erschütterungen, Senkungen und Hebungen des Gebirgskörpers und den daraus folgenden Schäden an Gebäuden, von Vernässungen an der Oberfläche sowie hinsichtlich der Gefahren durch die verstärkte Freisetzung der Gase Methan und Radon und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung im Bereich Saarbrücken, St. Ingbert, Sulzbach, Neunkirchen und Spiesermühltal geltend gemacht.

Nach der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung von Bund und Ländern seien zwar ausschließlich die Länder für die Genehmigung und Aufsicht von Vorhaben zur Gewinnung von Bodenschätzen zuständig, worunter auch der geplante Grubenwasseranstieg falle. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hätten jedoch auch Bundesbehörden und bundeseigene Unternehmen Stellungnahmen einreichen können. Die Grünen möchten daher wissen, welche Einwendungen in den Stellungnahmen der DB Services Immobilien GmbH, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Saarbrücken und des Eisenbahn-Bundesamtes vorgebracht wurden.

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