Steuern auf Wasserpfeifentabak
Berlin: (hib/HLE) Um die steuerliche Behandlung der Abgabe von Wasserpfeifentabak in Sisha-Bars geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (19/865). Hintergrund ist die gesetzliche Vorschrift, dass Tabak nur in verkaufsfertigen Kleinverkaufsverpackungen und nicht wie zum Beispiel in Sisha-Bars in losen Einzelportionen zum Konsum vor Ort abgegeben werden darf. Die Bundesregierung soll die Frage beantworten, ob der Betrieb von Sisha-Bars in Deutschland tabaksteuerrechtlich überhaupt möglich sei. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, wie eine einheitliche und rechtssichere tabaksteuerrechtliche Behandlung von Sisha-Bars umgesetzt werden könne.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)