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Deutscher Bundestag - Archiv

02.03.2018 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 121/2018

Zeugenvernehmung beginnt im Mai

Berlin: (hib/wid) Der 1. Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Hintergründe des Terroranschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz wird voraussichtlich Ende Mai in die öffentliche Zeugenvernehmung einsteigen. Dies beschloss das Gremium nach Angaben von Teilnehmern in seiner konstituierenden Sitzung am Donnerstagabend. In Anwesenheit von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der die Sitzung eröffnete, bestätigte der Ausschuss den Christdemokraten Armin Schuster als Vorsitzenden und wählte den SPD-Abgeordneten Mahmut Özdemir zu seinem Stellvertreter. Das Attentat des Tunesiers Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche hatte am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen das Leben gekostet.

In ihrer nächsten Sitzung am 15. März wollen die Parlamentarier das Berliner Abgeordnetenhaus besuchen. Sie folgen einer Einladung des Untersuchungsausschusses, der sich dort seit Mitte Juli 2017 mit den Berliner Aspekten des Anschlags befasst, zu einem Meinungs- und Informationsaustausch. Für den 22. März ist eine nichtöffentliche Begegnung mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung Kurt Beck vorgesehen. Der Ausschuss will an einem noch ungenannten Termin auch mit Angehörigen der Opfer zusammenkommen. Die Unterredung wird ebenfalls nichtöffentlich stattfinden.

Als erste öffentliche Termine plant der Ausschuss für den 19. und 26. April sowie den 17. Mai drei Sachverständigenanhörungen. Dabei soll es um die deutsche Sicherheitsarchitektur, den radikalislamischen Terrorismus sowie das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht gehen. Beschlossen wurden in der konstituierenden Sitzung überdies 93 inhaltliche Beweisanträge zur Beiziehung von Akten von Union, SPD und FDP. Weitere 16 Beweisanträge von FDP, Linken und Grünen sollen in zwei Wochen auf die Tagesordnung kommen.

Die Linke Martina Renner kritisierte die Haltung der Union, die gemeinsame Anträge nicht nur mit der AfD, sondern auch mit ihrer Fraktion ausgeschlossen habe. Dagegen wies der Ausschussvorsitzende Schuster darauf hin, dass die Union Ende vergangenen Jahres zunächst für gemeinsame Initiativen aller Fraktionen bei der Aufklärung des Anschlags geworben habe, allerdings einschließlich der AfD. Dies habe die Linke aber damals abgelehnt. In der Ausschussarbeit werde der Streit aber keine Rolle spielen: „Ich werde Wege finden als Vorsitzender, dass wir immer ein großes Einvernehmen haben“, sagte Schuster.

Der Grüne Konstantin von Notz wies darauf hin, dass der Ausschuss im Unterschied zu den vergleichbaren Gremien, die bisher in Nordrhein-Westfalen und Berlin tätig sind, das Privileg habe, Akten von Bundesbehörden beiziehen zu können. Nach wie vor sei eine Reihe von Fragen offen, sagte von Notz: „Das große Mysterium ist, wie der Top-Gefährder von allen ausgerechnet den schlimmsten salafistischen Anschlag begehen und sich wie unter einer Käseglocke bewegen konnte.“

02.03.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 121/2018

Cyberangriff auf Regierungsnetzwerk

Berlin: (hib/HAU) Kritik an der Informationspolitik der Bundesregierung zu dem jüngsten Cyberangriff auf das Regierungsnetzwerk IVBB wurde während der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Freitagmorgen laut. Es dürfe nicht sein, dass die Abgeordneten des Bundestages erst durch Pressemeldungen auf den Vorfall aufmerksam gemacht würden, kritisierten mehrere Ausschussmitglieder.

Ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) erklärte die ausgebliebene Information an den Bundestag und an die nicht von dem Angriff betroffenen Ministerien mit ermittlungstaktischen Gründen. Erste Hinweise auf eine Infektion habe es Mitte Dezember 2017 gegeben, sagte der BMI-Vertreter. Daraufhin sei sofort im unter Aufsicht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stehenden Nationalen Cyber-Abwehrzentrum eine entsprechende Arbeitseinheit gebildet worden. Anfang Januar 2018 habe es dann etwas belastbarere Ergebnisse dafür gegeben, dass der Anfangsverdacht sich erhärten könne. Mitte Januar hätten sich die Erkenntnisse dann verdichtet, ehe man Mitte Februar erste Pläne habe machen können, um den Angreifer einzugrenzen und technische Lösungen zu entwickeln, durch die der Angreifer gestoppt und ausgesperrt sowie die Systeme bereinigt werden können.

Wichtig, so der Ministeriumsvertreter weiter, sei es, zu erkennen, wie der Gegner arbeitet, um bei einer späteren Reinigung sicher sein zu können, das er nicht doch noch irgendwo verborgen sitzt. Daher sei entschieden worden, weiter zu beobachten. Aus diesem Grund sei auch das Parlament nicht früher informiert worden.

Durch die Presseveröffentlichungen, die nicht vom BMI initiiert worden seien, sei der Gegner informiert worden, sagte der BMI-Vertreter. Das, was vom BSI und den Sicherheitsbehörden bis dahin erkannt worden war, habe man eingrenzen und reinigen können. Nicht auszuschließen sei aber, dass sich der Gegner noch unerkannte Ausleitungswege geschaffen hat, die er nun löschen könne, ohne dass man dies bemerke. Insofern sei ein Schaden entstanden, weil die weitere Aufklärungsarbeit an dieser Stelle habe gestoppt werden müssen, bedauerte der Ministeriumsvertreter.

02.03.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 121/2018

Keine Bußgelder gegen Fahrzeughersteller

Berlin: (hib/HAU) Im Jahre 2017 wurden keine Bußgelder gegen Fahrzeughersteller festgesetzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/654) hervor. Laut der Antwort wurden zum Jahresende 2017 zwei Verfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet, das sich mit dem Import von US-Fahrzeugen befasst. „Da es sich um laufende Verfahren handelt, können weitergehende Informationen nicht genannt werden“, schreibt die Regierung, die in der Vorlage auf 44 Seiten die im Jahr 2017 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes erfolgten Rückrufe von Autos, Lastkraftwagen, Bussen und Motorrädern auflistet.