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28.02.2018 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 109/2018

Konsequenzen des Diesel-Urteils

Berlin: (hib/SCR) Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge ist noch unklar, ob und wie der Bund rechtlich tätig werden wird. Bei der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwochmorgen erklärte ein Vertreter des Umweltministeriums, dass es nach der bisherigen Begründung des Urteils keine bundesrechtliche Regelung brauche. In der Pflicht seien zunächst die Länder. Zur konkreten Umsetzung müsse aber die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden. Er erwarte aber, dass im Zuge der Debatte auch über eine vom Bund zu setzende Rahmenregelung, etwa die „Blaue Plakette“, diskutiert werden wird. Innerhalb der Bundesregierung herrsche bei dem Thema Uneinigkeit, sagte der Ministeriums-Vertreter.

Grundsätzlich sei mit dem Urteil das Recht der Bevölkerung auf saubere Luft bekräftigt worden, sagte der Vertreter des Ministeriums. In Hinblick auf Software- und Hardwareupdates durch die Hersteller erwarte das Umweltministerium auch eine technische Nachrüstung. Die Frage der Kostenübernahme werde noch eine Debatte zur Folge haben, sagte der Ministeriums-Vertreter. Er sprach sich dagegen aus, die Dieselbesitzer oder den Steuerzahler bezahlen zu lassen. Die gesamte Automobilindustrie müsse sich in der Verantwortung sehen. Der Ministeriums-Vertreter verwies zudem auf das „Sofortprogramm Saubere Luft“, das im November 2017 auf den Weg gebracht worden ist.

In der Debatte zu dem Bericht des Ministeriums-Vertreters stellten die Ausschussmitglieder vor allem Fragen zu konkreten Maßnahmen. Ein Vertreter der Unions-Fraktion forderte zudem mit Verweis auf Äußerungen des Hamburger Umweltsenators, die Debatte über Fahrverbote nicht weiter „politisch auszuschlachten“. Die betroffenen Dieselbesitzer dürften nicht weiter verunsichert werden.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion betonte mit Blick auf mögliche Nachrüstungen, dass das Verursacherprinzip zu gelten habe. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter der Links-Fraktion, der zudem dem Bundesverkehrsministerium vorwarf, bei dem Thema versagt zu haben.

Eine Vertreterin der FDP-Fraktion sagte, dass in München und Düsseldorf sehr konkret Fahrverbote drohten, auch in Stuttgart hänge dieses „Damoklesschwert“ nur etwas höher. Ein Vertreter der AfD-Fraktion sagte, dem Gericht sei kein Vorwurf zu machen. Allerdings seien die NOx-Grenzwerte „völlig willkürlich“ und müssten überprüft werden. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte hingegen, dass die Grenzwerte nicht in Frage gestellt werden sollten.

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