Mehrkosten durch geänderte Planungen
Berlin: (hib/HAU) Kostenerhöhungen durch Verzögerungen in der Planungsphase beim Bau von Bundesfernstraßen lassen sich nicht beziffern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/796) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/637). Die Abgeordneten hatten sich nach „Zusatzkosten durch Bauverzögerungen oder deren Kompromisslösungen, verursacht durch Klagen und Einwände der Umweltverbände“ erkundigt. Wie die Regierung schreibt, würden Einwände gegen Bundesfernstraßen bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erörtert. Geklagt werden könne dann gegen den Planfeststellungsbeschluss. Beides geschehe vor dem Bau. „Insofern entstehen während des Baus hierdurch keine Verzögerungen oder Zusatzkosten“, heißt es in der Antwort.
Verzögerungen in der Planungsphase beruhten oft auf schwierigen Abstimmungsprozessen vor Ort, die zum Ziel hätten, „die beste Lösung zu finden, die umweltverträglich, zweckmäßig und wirtschaftlich ist“, schreibt die Bundesregierung. Änderungen der Planung durch Stellungnahmen betroffener Behörden oder der Öffentlichkeit dienten genau dieser erwünschten Optimierung. Dies gelte im Grundsatz auch für gerichtliche Verfahren.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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