Antisemitismus an Schulen
Berlin: (hib/STO) Um „Salafismus und Antisemitismus an deutschen Schulen“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/806) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/617). Danach sieht die Bundesregierung „Intoleranz, Ausgrenzungen und Vorurteile, wie sie sich unter anderem auch in antisemitischen Stereotypen äußern, als gesamtgesellschaftliche Erscheinungen, die sich auch in Schulen widerspiegeln“.
Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass in dem 2017 der Öffentlichkeit vorgestellten Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus „Schule als Ort antisemitischer Vorfälle genannt“ werde. Zahlen, die einen Überblick über Anzahl, Art und Hintergrund der Vorfälle geben könnten, würden aufgrund fehlender Studien in diesem Bereich nicht vorgelegt. Verwiesen werde stattdessen darauf, dass Antisemitismus in der Gesellschaft insgesamt wächst. Daher empfehle der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus ein regelmäßiges bundesweites Monitoring antisemitischer Vorfälle, wie es bereits von der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus für Berlin vorgenommen wird, ebenso wie repräsentative Bevölkerungsbefragungen und qualitative Studien zu antisemitischen Einstellungen unter Berücksichtigung besonderer Bevölkerungsgruppen.
Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es sich nach den kontinuierlichen Feststellungen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder „beim Salafismus um ein vom Potential her ständig wachsendes und hinsichtlich seiner Zusammensetzung stetig verjüngendes Phänomen“ handele. Die „solcherart offenbaren Risiken“ haben die Bundesregierung laut Vorlage „bereits vor geraumer Zeit veranlasst, das repressive und präventive Instrumentarium systematisch auszuweiten und noch stärker zielgruppengerecht zu fokussieren“. Im Präventionsbereich sei dabei insbesondere das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus zu nennen. „Die absehbaren langfristigen gesellschaftlichen Gefahren, die diesem Phänomen immanent sind, erfordern eine nachhaltige Verstetigung repressiver und präventiver Maßnahmen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes“, heißt es in der Antwort ferner.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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