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28.02.2018 Inneres — Gesetzentwurf — hib 102/2018

Gesetzentwurf zu Schutz vor Gefährdern

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern“ (19/931) vorgelegt. Danach soll durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes eine Meldepflicht für Ausländer eingeführt werden, gegen die entweder eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung besteht. Zugleich soll der Vorlage zufolge die richterliche Anordnung einer Haft ermöglicht werden für den Fall, „dass die gesetzlichen Meldepflichten und das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste“ unzureichend erscheinen. Diese Haft solle bei weiter bestehender Gefährdung andauern, bis die Ausweisung vollzogen wurde.

Auch soll nach dem Willen der Fraktion während eines laufenden Asylverfahrens bei Ausländern, „von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht“, die Anordnung der Haft ermöglicht werden, „die solange andauert, wie die Gefahr besteht“. Ferner will die AfD der zuständigen Behörde die Möglichkeit eröffnen, „bereits im Falle des Vorliegens jedweder Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter“ eine räumliche Beschränkung anzuordnen.

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