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27.02.2018 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 99/2018

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

Berlin: (hib/mwo) Die Ersatzfreiheitsstrafe ist aus Sicht der Bundesregierung ein unerlässliches Mittel zur Durchsetzung der Geldstrafe, da diese sonst bei zahlungsunwilligen Verurteilten ins Leere liefe. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/601) zur Handhabung und Bewertung von Ersatzfreiheitsstrafen. Die Bundesregierung sei jedoch in eine Arbeitsgruppe eingebunden, die Maßnahmen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen prüfe und bewerte. Aktuelle Zahlen zu Gefangenen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, stünden jeweils zu Stichtagen beim Statistischen Bundesamt zur Verfügung. Der entsprechenden Statistik ließe sich die Gesamtzahlen der Personen, die in einem Berichtsjahr eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten mussten, nicht entnehmen. Zu den Straftatbeständen, bei welchen die Ersatzfreiheitsstrafen verhängt wurden, sowie über die Lebenslage der von Ersatzfreiheitsstrafe Betroffenen lägen der Bundesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor.

Die Linke wollte ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14 / 7), wonach sämtliche Strafzwecke - wie Resozialisierung, Schuldausgleich und Prävention - in ein „ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen“ sind, Einzelheiten über die von 2012 bis 2017 verhängten Ersatzfreiheitsstrafen wissen. Diese können verhängt werden, sofern der oder die Verurteilte Geldstrafen nicht begleichen kann (§43 StGB).

Wie es in der Kleinen Anfrage heißt, verbüßt laut einer Medienberichterstattung einer von zehn in einer Justizvollzugsanstalt einsitzenden Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei koste ein Hafttag den Staat ca. 130 Euro pro Gefangenen. Darüber hinaus sei aus dem genannten Bericht zu entnehmen, dass die Ersatzfreiheitsstrafe meist Menschen betrifft, die die Geldstrafe mangels zur Verfügung stehender Mittel nicht zahlen können, also insbesondere ärmere Bevölkerungsteile betroffen sind.

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