Regulierung von Tiertransporten
Berlin: (hib/EIS) Deutschland setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass die Verordnung zum Tierschutz beim Transport (EG) Nr. 1 / 2005 überarbeitet wird. Insbesondere sollen die Transportzeiten weiter begrenzt, die Vorgaben zum Platzangebot konkretisiert und die behördlichen Kontrollmöglichkeiten verbessert werden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/727) auf eine Kleine Anfrage der AfD (19/558) zu Lebendtiertransporten aus der Bundesrepublik in den Nahen und Mittleren Osten. Weiter heißt es, dass das türkische Landwirtschaftsministerium bauliche Maßnahmen zur besseren Versorgung der Tiere an der bulgarisch-türkischen Grenze in Aussicht gestellt habe, um die Zahl an Dehydrierung verendenden Tiere zu verringern. Sowohl an der Grenze, als auch im Landesinneren sollen Versorgungsstationen errichtet werden. Darüber hinaus sollte die lang dauernde Beförderung lebender Tiere in Drittländer auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Der Ausfuhr von Fleisch sei dem Lebendtierexport vorzuziehen, oder die Unterstützung des Aufbaus leistungsfähiger Tierbestände in den Drittländern.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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