FDP für Änderung des § 219 a
Berlin: (hib/mwo) )Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (19/820) vorgelegt. Danach soll § 219a Absatz 1 StGB so angepasst werden, dass der Straftatbestand nur noch Werbung unter Strafe stellt, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Zudem soll der Straftatbestand der Werbung für einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch ergänzt werden. Gegen eine komplette Streichung des Paragraphen spreche der hohe Wert des ungeborenen Lebens und die hohe Sensibilität breiter Teile der Bevölkerung, die Schwangerschaftsabbrüche moralisch kritisch sehen.
Der Gesetzentwurf wird zusammen mit den Entwürfen von Bündnis 90/Die Grünen (19/630) und Die Linke (19/93) am Donnerstag, 22. Februar 2018, im Bundestag in erster Lesung debattiert. Grüne und Linke wollen den Straftatbestand aufheben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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