Erkenntnisse zur „Reichsbürger-Bewegung“
Berlin: (hib/STO) Über Erkenntnisse zur sogenannten Reichsbürger-Bewegung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/539) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/268). Danach zählen zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ Gruppierungen und Einzelpersonen, „die aus unterschiedlichen Motiven die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und deren Rechtssystem ablehnen“. Dabei berufen sie sich laut Bundesregierung etwa auf das historische Deutsche Reich, auf verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder auf ein selbst definiertes Naturrecht. Sie bestreiten den Angaben zufolge die Legitimation der demokratisch gewählten Repräsentanten oder „definieren sich selbst als außerhalb der Rechtsordnung stehend, woraus die Besorgnis resultiert, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen“.
Das Personenpotenzial der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist den Angaben zufolge mit Stand vom 30. September vergangenen Jahres mit zirka 15 000 Personen zu beziffern. Davon seien etwa 900 Personen Rechtsextremisten. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, werden derzeit drei Personen, zu denen Erkenntnisse als Reichsbürger vorliegen, als „Gefährder“ eingestuft.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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