Zahlungen an politische Stiftungen erhöht
Berlin: (hib/HLE) Die Förderung der politischen Stiftungen durch die Bundesregierung ist erhöht worden. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/503) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/199) hervorgeht, wurden die von verschiedenen Ministerien geleisteten Zahlungen an die insgesamt sechs Stiftungen von 554,478 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 581,428 Millionen Euro im vergangenen Jahr angehoben. Die Friedrich-Ebert-Stiftung erhielt im vergangenen Jahr 170,665 Millionen Euro, die Konrad-Adenauer-Stiftung 167,083 Millionen Euro, die Rosa-Luxemburg-Stiftung 64,097 Millionen Euro, die Heinrich-Böll-Stiftung 63,586 Millionen Euro, die Hanns-Seidel-Stiftung 58,429 Millionen Euro und die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 57,578 Millionen Euro.
Nach Angaben der Bundesregierung sind die wesentlichen Verwendungszwecke dieser Mittel „gesellschaftliche und demokratische Bildungsarbeit, die politische Forschung, Information, Beratung sowie Begabtenförderung und Hilfeleistung zum Aufbau demokratischer freiheitlicher und rechtsstaatlicher Strukturen im Ausland“. Seit Beginn der Förderung im Jahr 1967 erfolge die Veranschlagung der Mittel stets im parlamentarischen Verfahren als ausschließliche Aufgabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, erläutert die Regierung. Diese Praxis der Förderung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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