Aussetzung des Familiennachzugs
Berlin: (hib/STO) Der Hauptausschuss hat grünes Licht für eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs nach Deutschland zu Flüchtlingen mit subsidiärem, also eingeschränkten Schutzstatus gegeben. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Dienstagabend einen entsprechenden Gesetzentwurf der Unions-Fraktion (19/439) in geänderter Fassung (19/586). Gesetzentwürfe der Fraktionen von AfD (19/182), FDP (19/425) und Die Linke (19/241) fanden ebenso wie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/454) keine Mehrheit. Die Vorlagen stehen am Donnerstagvormittag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Nach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion „auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll“.
Nach der mit den Stimmen von Union und SPD beschlossenen Ausschussfassung soll die Aussetzung längstens bis zum 31. Juli 2018 verlängert werden. Ab dem 1. August sollen danach aus humanitären Gründen monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern sowie minderjährigen Kindern subsidiär Geschützter beziehungsweise Eltern subsidiär geschützter Minderjähriger eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können.
Der AfD-Gesetzentwurf sieht dagegen einen „völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter“ vor. Nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf, die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.
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