Informationstechnische Überwachung
Berlin: (hib/STO) Die Sicherung einer „rechts- und datenschutzrechtlich konformen Durchführung der informationstechnischen Überwachung (Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung)“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/522) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/314). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurde für die „rechts- und datenschutzkonforme Durchführung von Maßnahmen der informationstechnischen Überwachung“ im BKA eine eigene Organisationseinheit geschaffen. Diese sei dafür zuständig, die Entwicklung und Beschaffung von Software beziehungsweise Instrumenten und ihren Einsatz zu überwachen und die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben zu gewährleisten.
Davon unberührt seien die zusätzlichen Kontrollfunktionen des Datenschutzbeauftragten im BKA sowie die gesetzlichen Prüf- und Kontrollbefugnisse weiterer Stellen wie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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