Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse
Berlin: (hib/CHE) Der Plan, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, gewährleistet den Sozialdatenschutz in vollem Umfang. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/507) auf eine Kleine Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke.
Die Bundesagentur für Arbeit beginnt in diesem Frühjahr die Testphase für dieses Auszahlungssystem, das ab Ende 2018 dann die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern ersetzen soll. Über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) sollen solche Auszahlungen überall dort möglich sein, wo der Einzelhandel bereits mit CPS zusammenarbeitet. „Weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte unterliegen dem Sozialdatenschutz. Allerdings erhalten weder der Dienstleister noch der Einzelhandel personenbezogene Daten, da der Auszahlungsschein keine personenbezogenen Daten enthält“, schreibt die Bundesregierung. Den Auszahlungsschein sollen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach wie vor vom Jobcenter erhalten und mit diesem dann an den Kassen des Einzelhandels Geld abheben können.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)