Gegen Aussetzung des Familiennachzugs
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Familiennachzug auch zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zu ermöglichen. In einem Antrag (19/454), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordert sie die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für solche Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zu ergreifen. Vielmehr soll die Regierung dem Antrag zufolge das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, „um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können“.
In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass das Recht auf Wahrung der Familieneinheit grundrechtlich geschützt sei. Eine Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für die subsidiär Geschützten bis zum 16. März 2018 widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor rund zwei Jahren habe „fatale Folgen für alle Beteiligten“, schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Die Angehörigen im Herkunfts- oder Drittstaat seien teils lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt; das Familienmitglied in Deutschland habe Angst um die eigene Familie und vermisse sie. Oft könnten sich die Betroffenen in Deutschland kaum auf weitere Integrationsschritte konzentrieren, wenn sie in ständiger Sorge um die Familie seien. Subsidiär Schutzberechtigte dürften zwar in Deutschland bleiben, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder Krieg drohen würden. Ihren ebenso schutzbedürftigen Kernfamilien - Ehegatten und minderjährige Kinder - werde jedoch zwei Jahre lang der Nachzug verwehrt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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