Regeln zur Auswertung von Asservaten
Berlin: (hib/PK) Bei einem Vereinsverbotsverfahren kann das Bundesinnenministerium als Verbotsbehörde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit der Auswertung beschlagnahmter Asservate beauftragen. Das Ministerium werde in einem solchen Verfahren über die Ergebnisse der Auswertung informiert, heißt es in der Antwort (19/352) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/167) der Fraktion Die Linke.
Es hänge von den so gewonnenen Erkenntnissen ab, welche Stellen wann über die Verarbeitung darin befindlicher personenbezogener Daten zu informieren seien. So habe das BfV Anhaltspunkte zu Staatsschutzdelikten den zuständigen Polizeibehörden beziehungsweise Staatsanwaltschaften zu übermitteln.
Das BfV dürfe erforderliche Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Nicht erforderliche Unterlagen mit personenbezogenen Daten habe das BfV in der Regel zu vernichten, heißt es in der Antwort weiter. Voraussetzungen für die Löschung gespeicherter Daten, die Speicherung in Akten und die Vernichtung von Akten ergäben sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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