Feststehende Szenebegriffe der Linken
Berlin: (hib/PK) Die Schlagworte „Antifaschismus“ und „Antikapitalismus“ stehen nach Ansicht der Bundesregierung auch für linksextremistische Aktionsfelder und feststehende Szenebegriffe. „In dem Zusammenhang beabsichtigen Linksextremisten eine Veränderung des gesellschaftlichen und politischen Systems hin zu einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschafts-, Wirtschafts- und Staatsordnung“, heißt es in der Antwort (19/351) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/129) der Fraktion Die Linke.
Es sei jedoch unzutreffend, wenn behauptet werde, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) setze in seinen Publikationen „antifaschistische“ und „antikapitalistische“ Aktivitäten grundsätzlich mit extremistischen Aktivitäten gleich. Denn sowohl die Ablehnung oder Bekämpfung des Nationalsozialismus, Faschismus oder Rechtsextremismus als auch die Kritik an der bestehenden Wirtchaftsordnung seien „grundsätzlich und per se nicht extremistisch“, heißt es in der Antwort weiter.
Was die Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) angehe, ortientiere sich die Bundesregierung an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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