AfD für frühere Regelung zu Optionspflicht
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine Rückkehr zur bis 2014 geltenden Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/86) hervor.
Darin verweist die Fraktion darauf, dass das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht nach Abstammung (ius sanguinis) im Jahr 2000 „durch ein Staatsbürgerschaftsrecht nach Geburtsort (ius soli) erweitert“ worden sei. „Dieses für die seit 2000 hier geborenen Kinder ausländischer Eltern geltende Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wurde regelhaft, jedoch nur auf Zeit (nämlich altersbezogen befristet) gewährt, so dass eine nur vorübergehende Doppelstaatigkeit entstand, die mit der Optionspflicht (für eine der beiden Staatsbürgerschaften) zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr endete“, heißt es in der Vorlage. Hiermit sei eine Erleichterung der Einbürgerung unter prinzipieller Beibehaltung der einfachen Staatsbürgerschaft geschaffen worden. Diese Doppelstaatlichkeit, die nur auf Zeit gewährt worden sei, werde „seit 2014 - im Gegensatz zum Sinn dieser Bestimmung - auf Dauer gewährt“.
Die seit 2014 „bestehende unbefristet regelhafte Doppelstaatigkeit hier geborener Kinder ausländischer Eltern führt automatisch zu einer großen und wachsenden Anzahl doppelstaatiger Personen und damit in die vielfältige Problematik einer massenhaften, ja regelhaften Doppelstaatigkeit, die es zu vermeiden gilt“, schreiben die Abgeordneten weiter. Daher sollen dem Gesetzentwurf zufolge in Paragraf 29 des Staatsangehörigkeitsrechts Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 1a gestrichen „und somit die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bei entstehender Doppelstaatigkeit“ wieder eingeführt werden.
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