Asylentscheidungen im ersten Halbjahr
Berlin: (hib/STO) Im ersten Halbjahr 2017 sind 343 Menschen aus Syrien als asylberechtigt anerkannt worden, während 22.109 Flüchtlingsschutz und 40.17 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 293 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/13670) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13436) hervorgeht.
Danach wurden im selben Zeitraum 202 Personen aus dem Irak als asylberechtigt anerkannt; 18.854 erhielten Flüchtlingsschutz und 10.137 subsidiären Schutz; bei 1.093 wurde ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Bei Menschen mit dem Herkunftsland Afghanistan kam es den Angaben zufolge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres zu 73 Anerkennungen als Asylberechtigte, während in 13.755 Fällen Flüchtlingsschutz und in 5.223 Fällen subsidiärer Schutz gewährt sowie bei 19.281 ein entsprechendes Abschiebungsverbot festgestellt wurde.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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