Schutzmaßnahmen gegen Wölfe
Berlin: (hib/EIS) Wölfe, die wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überwinden, „können im Einzelfall mit Genehmigung der zuständigen Behörde entnommen werden“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/13646) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13534) hervor. Dazu heißt es weiter, dass der Herdenschutz das Risiko von Übergriffen auf Weidetiere minimieren soll. Ziel sei es, Akzeptanz bei der Bevölkerung und den Landnutzern gegenüber dem Wolf zu schaffen. Entsprechende Maßnahmen seien im Rahmen des sogenannten Wolfmanagements durch die Bundesländer zu organisieren. Der Schutz könne durch elektrisch geladene Draht- und Litzenzäune in von Fachleuten empfohlener Höhe und durch den Einsatz von Herdenschutzhunden erreicht werden. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob Wölfe einzeln oder als Rudel entnommen werden können, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen zum Beispiel aufgrund topographischer Schwierigkeiten nicht möglich sind.
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