Abkommen mit Myanmar
Berlin: (hib/HLE) Das von der Europäischen Union angestrebte Investitionsschutzabkommen mit Myanmar verpflichtet das Land nach Ansicht der Bundesregierung nicht dazu, „Investitionen zu erlauben, die Konflikte potenziell eskalieren könnten oder Landrechte an Investoren zu übertragen“. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/13645) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13434) mit. Die Bundesregierung rechnet damit, dass das geplante Nachhaltigkeitskapitel des Investitionsschutzabkommens „und die gesteigerte internationale Beobachtung im Rahmen des EU-Myanmar Investitionskomitees Myanmar dazu ermutigen werden, sich noch stärker für die Einhaltung der Menschenrechte durch Investoren zu engagieren und Investitionsprojekte vorab auf einen möglichen negativen Einfluss auf bestehende Konflikte zu prüfen“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)