Auszahlungen aus Dopingopfer-Hilfefonds
Berlin: (hib/HAU) Bis Mitte 2017 wurden Auszahlungen aus dem Dopingopfer-Hilfefonds in einem Volumen von 2,52 Millionen Euro an 240 DDR-Dopingopfer in Höhe von jeweils 10.500 Euro geleistet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13650) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13558) hervor. Die Bundesregierung gehe weiterhin von 1.000 Anspruchsberechtigten entsprechend der Regelungen des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes aus, für die entsprechende Mittel zur Verfügung stünden, heißt es in der Antwort. Sollten sich nach Außerkrafttreten des Gesetzes nach Ablauf des Jahres 2020 noch Mittel im Fonds befinden, werde zu gegebener Zeit über die Verwendung entschieden.
Eine gesetzliche Regelung über finanzielle Hilfen für dopinggeschädigte Athleten aus Westdeutschland, analog dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz, plant die Bundesregierung laut der Vorlage nicht. Nach dem Zweiten Gesetz über eine finanzielle Hilfe für die Dopingopfer der DDR könne finanzielle Hilfe unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich an Dopingopfer der ehemaligen DDR gewährt werden, da dort systematisch Hochleistungssportler und Hochleistungsnachwuchssportler im staatlichen Auftrag in der Regel ohne ihr Wissen gedopt worden seien, heißt es in der Antwort. „Eine vergleichbare Sachlage bestand in der Bundesrepublik Deutschland nicht“, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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