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11.09.2017 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 505/2017

Ost-Länder brauchen weiter Förderung

Berlin: (hib/PEZ) Mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Wende bedürfen ostdeutsche Regionen nach wie vor der Förderung. Zu diesem Schluss kommt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2017 (18/13520). „Der wirtschaftliche Aufschwung hat sich positiv auf das Leben der übergroßen Mehrheit der Menschen ausgewirkt“, heißt es darin. Auch die ostdeutschen Regionen hätten von dieser Entwicklung profitiert. „Gleichwohl bestehen erhebliche regionale Unterschiede bei Einkommen, Beschäftigung und Wirtschaftskraft fort.“ Im Durchschnitt lag die Arbeitslosenquote dem Bericht zufolge in den ostdeutschen Bundesländern zwischen drei und vier Prozentpunkten höher als in den so genannten alten Bundesländern. Die großen regionalen Unterschiede seien im europäischen Vergleich eine Besonderheit.

Insgesamt liege die subjektive Lebenszufriedenheit in Deutschland auf dem höchsten Durchschnittswert seit der Wiedervereinigung. In Ostdeutschland habe sie sich weitgehend dem West-Niveau angenähert. Allerdings stelle vor allem die Sicherung der Daseinsvorsorge im Osten eine Herausforderung darf. Dahinter stecke die jahrelange Abwanderung in Verbindung mit teilweise geringer Siedlungsdichte und finanzschwachen Gemeinden. Eine gute Versorgung vor Ort sei allerdings für die Lebensqualität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt von großer Bedeutung, heißt es in dem Bericht weiter.

Der demographische Wandel dürfte ostdeutsche Regionen darüber hinaus in den nächsten Jahren überproportional treffen: Bevölkerungsrückgang und Alterung vermindern die Wachstumschancen von Regionen zusätzlich - gerade in ostdeutschen Regionen, die oft von einer kleinteiligen Wirtschaftsstruktur geprägt sind. Um so wichtiger sei es, einen Ausgleich und das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland im Blick zu halten, bilanziert der Bericht: „Aus regionaler Strukturschwäche können sich Folgeprobleme für den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft ergeben“, warnt die Bundesregierung. Es könnten „gesellschaftliche Spaltungen bis hin zu radikalen Einstellungen entstehen“.

Eine Förderung von Regionen mit „gravierenden Strukturschwächen“ sei daher auch nach dem Ende des Solidarpaktes II erforderlich, so die Bundesregierung. Gleiches gelte für ähnlich aufgestellte Regionen im Westen des Landes. Vor diesem Hintergrund kündigt die Bundesregierung ein künftiges regionales Förderkonzept an, das ganz Deutschland im Blick hat - auch wenn Ostdeutschland ein Schwerpunkt bleiben werde: Hier sei „die Strukturschwäche bis auf wenige Ausnahmen als flächendeckend anzusehen“.

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