Agrarhandel zwischen der EU und Japan
Berlin: (hib/EIS) Der europäisch-japanische Agrarhandel ist durch einen vergleichsweise hohen Export der EU-Mitgliedsstaaten nach Japan gegenüber geringen Importen in die EU gekennzeichnet. Der EU-Agrarausfuhr von rund 5,77 Milliarden Euro stand im Jahr 2016 eine Einfuhr von rund 326 Millionen Euro gegenüber. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/13327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen Japan und der EU (18/13162) hervor. Weiter heißt es dazu, dass der japanische Agrarsektor in den vergangenen Jahrzehnten einen erheblichen Strukturwandel durchlaufen habe. Hauptfaktoren des Wandels seien geringe Betriebsgrößen sowie die Überalterung der Landbevölkerung gewesen. Zwischen den Jahren 2008 und 2016 sei die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe von 1,6 Millionen auf 1,3 Millionen und die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten von 2,6 auf 1,9 Millionen gefallen. Das Land importiere rund 60 Prozent seiner Nahrungsmittel. Nach Ansicht der Bundesregierung könnten durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan Landwirte und Hersteller auf beiden Seiten von neuen Marktchancen profitieren. Um ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen und bestimmte Sektoren zu schützen, sollen sensible Bereiche von einer vollständigen Liberalisierung ausgenommen werden.
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