Keine Änderung bei Cannabis-Gesetz
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant nicht, den Genehmigungsvorbehalt der gesetzlichen Krankenkassen bei der Kostenerstattung für eine Cannabistherapie abzuschaffen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/13352) auf eine Kleine Anfrage (18/13236) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Genehmigungsvorbehalt werde dem Ausnahmecharakter der Regelung gerecht. Die Erstattung von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis werde ermöglicht, obwohl für sie kein Wirksamkeitsnachweis vorliegt, wie er ansonsten nach dem Arzneimittelgesetz für zugelassene Fertigarzneimittel nötig ist, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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