Keine weiteren Entschädigungen
Berlin: (hib/JOH) Während des Zweiten Weltkriegs zwangsrekrutierte Franzosen, insbesondere aus dem Elsass und Lothringen, können über bereits vereinbarte Entschädigungsleistungen hinaus nicht auf weitere Zahlungen hoffen. Mit Frankreich habe Einvernehmen darüber bestanden, dass die über die Stiftung „Deutsch-Französische Verständigung“ (FEFA) ausgezahlten Entschädigungsleistungen eine „abschließende Geste“ zugunsten ehemaliger französischer Zwangsrekrutierter darstelle, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/13343) auf eine Kleine Anfrage (17/13216) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sofern Zwangsrekrutierte während ihres Dienstes in der Wehrmacht eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung erlitten hätten, stünden ihnen Leistungen zum Ausgleich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) zu.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte aufgrund des deutsch-französischen Abkommens vom 31. März 1981 der FEFA aus humanitären Gründen einen Betrag von 250 Millionen D-Mark zur Verfügung gestellt. Die Stiftung war im selben Jahr mit dem Ziel gegründet worden, die in der Wehrmacht zwangsverpflichteten Elsässer und Lothringer zu entschädigen und soziale Notlagen zu beheben. Über die Verwendung der Stiftungsmittel im Einzelnen entscheide ausschließlich die französische Stiftung, betont die Bundesregierung.
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