Alternative Methoden zu Tierversuchen
Berlin: (hib/EIS) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich sind. Die zuständigen Behörden der Bundesländer prüfen in jedem Einzelfall die Zulässigkeit der beantragten Versuchsvorhaben auf der Grundlage der Bestimmungen des Tierschutzrechts. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/13133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Tierversuchen in Deutschland (18/13052) hervor. Weiter heißt es, dass durch die Tierwohlinitiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verschiedene Projekte initiiert worden seien, um Tierversuche durch alternative Methoden zu ersetzen oder die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Dazu würden unter anderem die Errichtung und der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren, die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen sowie die jährliche Vergabe des Tierschutzforschungspreises des BMEL zählen. Darüber hinaus werde die Entwicklung von Alternativmethoden auch durch das Bundesforschungsministerium im Bereich „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ gefördert.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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