Situation von Honorarlehrkräften
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, wie viele Lehrer als sogenannte Honorarlehrkräfte in Volkshochschulen und Musikschulen eingesetzt werden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/13122) auf eine Kleine Anfrage (18/13039) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Regierung verweist in der Antwort darauf, dass „arbeitnehmerähnliche Personen“ rechtlich selbständig tätig, jedoch wirtschaftlich abhängig und in bestimmten Bereichen vergleichbar sozial schutzbedürftig seien wie Arbeitnehmer. Davon seien jedoch das Kündigungsschutzgesetz und Sonderkündigungsschutzbestimmungen nicht betroffen. Das Mutterschutzgesetz gelte jedoch auch für arbeitnehmerähnliche Personen, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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