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12.07.2017 Inneres — Antwort — hib 431/2017

Legaler Waffenbesitz von Rechtsextremisten

Berlin: (hib/STO) Um „Verbindungen von Schießsport- beziehungsweise Schützenvereinen und Rechtsextremisten“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/12659) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12349). Danach fällt die Beobachtung von Schießsport- und Schützenvereinen grundsätzlich nicht unter den gesetzlich definierten Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). „Sofern im Zuge der nachrichtendienstlichen Beobachtung von neonazistischen beziehungsweise rechtsextremistischen Gruppen beziehungsweise Einzelpersonen Informationen über Versuche einer Schusswaffenbeschaffung anfallen, werden die erforderlichen weiteren Maßnahmen eingeleitet, um den Sachverhalt aufzuklären und den Zugriff auf Waffen möglichst zu unterbinden“, heißt es in der Antwort. Im Falle von bekannt werdendem legalen Waffenbesitz bei Rechtsextremisten werde geprüft, inwieweit den zuständigen Landesbehörden die Erkenntnisse als Grundlage für die Prüfung einer Erlaubnisentziehung übermittelt werden können.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat eine Abfrage des BfV bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz im dritten Quartal 2016 ergeben, dass diesen insgesamt 750 tatsächliche und mutmaßliche Rechtsextremisten bekannt waren, die über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten. Darunter befänden sich auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen. Die zuständigen Länderbehörden arbeiteten mit großem Aufwand daran, bestehende Waffenerlaubnisse bei Rechtsextremisten zu entziehen und wenn möglich bereits im Vorfeld zu verhindern.

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