„Straftaten der libyschen Küstenwache“
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke stellt die „Verfolgung von Straftaten der libyschen Küstenwache außerhalb libyscher Hoheitsgewässer“ in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/12704). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, ob es bei der Ausbildung der libyschen Küstenwache gelungen sei, auch deren Rettungskapazitäten zu erhöhen. Die Abgeordneten fragen zudem, inwiefern die Bundesregierung „als Teilnehmerin von EUNAVFOR MED“ gehalten oder verpflichtet ist, Ausbildungshilfe dahingehend zu überprüfen, „ob die vermittelten Kenntnisse oder die überlassenen Sachmittel nicht bestimmungsgemäß und rechtsstaatlichen Maßstäben zuwiderlaufend genutzt worden sein könnten“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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