Freie Software in Bundesbehörden
Berlin: (hib/STO) Um die „Nutzung freier Software in Bundesbehörden“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/12906) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12471). Wie die Bundesregierung darin ausführt, strebt sie grundsätzlich eine möglichst standardisierte und damit einheitliche Softwareproduktlandschaft an. Dies sei auch eines der Ziele der aktuellen IT-Konsolidierung des Bundes. Grundsätzlich gelte dies auch für den Einsatz freier Software.
Deren möglicher Einsatz wird der Antwort zufolge „ im Rahmen der geltenden Vorgaben grundsätzlich geprüft“. Entscheidend für die Software-Auswahl sei jedoch, ob die geforderten Fähigkeiten im „Gesamtsystemzusammenhang“ erreicht werden können. Hierzu seien Kriterien wie „die Funktionalität, Interoperabilität, Sicherheit, der Realisierungs-, der Pflege- und Ausbildungsaufwand, die Verfügbarkeit von Fachanwendungen und die Usability“ zu prüfen. Wo es sinnvoll und wirtschaftlich sei, sei der Einsatz von Open Source Produkten beziehungsweise Freier Software vorgesehen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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