Mehr Mitsprache für Jäger und Fischer
Berlin: (hib/SCR) Jäger und Fischer sollen bei der Bekämpfung invasiver Arten mehr Mitsprache erhalten. Dies sieht die am Mittwoch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschlossene Ausschussfassung eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/11942) vor. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Die abschließende Beratung steht am Donnerstag auf der Tagesordnung.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung und Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Ziel der Verordnung sei es, „die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und die mit ihr verbundenen Ökosystemdienstleistungen zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen“, schreibt die Bundesregierung.
Mit ihrem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unter anderem eine Einvernehmensregelung in den neuen Paragraph 40a Bundesnaturschutzgesetz geschrieben. Nach dieser sind behördlich angeordnete Maßnahmen gegen invasive Arten beziehungsweise zur Umsetzung der Ziele der EU-Verordnung mit jagdlichen beziehungsweise mit fischereilichen Mitteln „im Einvernehmen“ mit Jagd- und Fischereiausübungsberechtigten durchzuführen. Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn „Gefahr im Verzug“ ist. Der Regierungsentwurf sah hingegen nur vor, dass die Festlegung der Maßnahmen im Einvernehmen der für Jagd beziehungsweise Fischerei zuständigen Behörden zu erfolgen hat.
Eine weitere Änderung der Koalition betrifft die Haltung invasiver Arten insbesondere in Zoos. Altbestände invasiver Arten, die bereits vor dem 3. August 2016 gehalten wurden, können demnach genehmigungsfrei weiter gehalten werden, sofern sie sich unter Verschluss befinden und eine Vermehrung ausgeschlossen ist.
Ein Vertreter der Unions-Fraktion betonte, dass Jäger und Fischer „sensibel“ einbezogen würden. Ihre Zustimmung sei aber nur dann erforderlich, wenn keine Gefahr im Verzug sei.
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion hob die Änderungen für Zoos hervor. Damit werde Rechtssicherheit geschaffen.
Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke kritisierte, dass im Zusammenhang mit der Bekämpfung invasiver Arten tierschutzrelevante Fragen nicht geklärt worden seien. Sie forderte ein Klagerecht auch für Tierschutzverbände.
Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff die Einvernehmensregelung an. Dass bei der Anordnung hoheitlicher Maßnahmen ein Einvernehmen der Betroffenen gefordert werde, sei rechtspolitisch problematisch.
Ein Vertreter der Bundesregierung bestätigte auf Nachfragen der Grünen-Vertreterin, dass das Justizministerium eine kritische Stellungnahme zu der Einvernehmensregelung abgegeben habe. Es handle sich aber um einen Beschluss der Koalitionsfraktionen, betonte der Regierungsvertreter.
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