Spionagesoftware für Ermittler
Berlin: (hib/PST) Deutschen Strafermittlern soll der Einsatz von Spionage-Software erlaubt werden. Dies hat der Rechtsausschuss des Bundestages jetzt beschlossen. So soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Verbrecher zunehmend über verschlüsselte Messenger-Dienste miteinander kommunizieren. Mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen Nachrichten schon im Rechner des Absenders abgefangen werden, bevor sie verschlüsselt werden. Die Online-Durchsuchung soll es erlauben, unbemerkt aus der Ferne den Computer eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen. Für die Zulassung sollen ebenso strenge Voraussetzungen gelten wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung.
Die Zulassung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung war in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung (18/11272, 18/11277) enthalten, in denen es um Änderungen der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches ging, darunter die Zulassung von Fahrverboten als Ergänzungsstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten. Dem Änderungsantrag zufolge sollten zudem beide Gesetzentwürfe zu einem zusammengefasst werden. Dem so geänderten Gesetz hat der Rechtsausschuss gegen die Stimmen beider Oppositionsfraktionen zugestimmt. Am Donnerstag soll das Plenum darüber entscheiden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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