Härtere Strafen für Wohnungseinbrüche
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (18/12729), nach dem Wohnungseinbruchdiebstähle härter bestraft werden sollen, im Bundestag eingebracht. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/12359) hatte der Bundestag bereits am 19. Mai erstmals beraten, während der Regierungsentwurf parallel dem Bundesrat zugegangen war. Dieser hat in seiner Sitzung am 2. Juni eine Stellungnahme beschlossen, die nun zusammen mit dem Gesetzentwurf und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag vorliegt. Darin verlangt die Länderkammer, an zwei Stellen Formulierungen des Gesetzentwurfs zu ändern, was die Bundesregierung aber ablehnt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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