Bundesrat zu Gebührenrecht
Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2017 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht“ (18/12050) erhoben. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/12477) hervor. Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der im Aufenthaltsgesetz geregelten Höchstsätze für die im Ausländerrecht geltenden Gebühren sowie der in der Aufenthaltsverordnung geregelten Gebühren „für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen an Ausländer an die tatsächlich entstehenden Kosten“ vor.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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