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24.05.2017 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 331/2017

Bürokratieaufwand in Deutschland

Berlin: (hib/PEZ) Der bürokratische Aufwand in Deutschlands Ämtern, Behörden und Unternehmen sinkt langsam, aber stetig - diese Bilanz geht aus dem „Bericht der Bundesregierung 2016 nach Paragraph 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates“ hervor, der als Unterrichtung (18/12305) zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode vorliegt. So hätten sich die Folgekosten durch Neuregelungen und Gesetze für die Wirtschaft in den Jahren 2015 und 2016 um etwa 1,5 Milliarden Euro im Saldo verringert. Nicht berücksichtigt sind den Angaben zufolge dabei Sondereffekte, die sich aus der im Juni 2016 beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns ergeben haben. Es koste Arbeitgeber jährlich etwa eine Milliarde Euro, diesen Beschluss umzusetzen, heißt es in der Unterrichtung.

Der Bürokratiekostenindex (BKI), der zeigt, wie sich die Kosten der Unternehmen aus Informationspflichten in Deutschland verändern, ging den Angaben zufolge auf 99 Punkte zurück. Ausgangspunkt sind der Vorlage zufolge die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum Stand 1. Januar 2012, die einem BKI von 100 entsprechen. Dabei standen Entlastungen von 322 Millionen Euro belastende Regelungen mit einem Volumen von 126 Millionen Euro gegenüber - vor allem die Folgen der im Jahr 2012 beschlossenen Vierten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung, die den BKI um 0,4 Punkt erhöhten. Zu den größten Entlastungen zählt beispielsweise das Fahrlehrergesetz.

Mit 2014 und 2016 aufgelegten Programmen zu besseren Rechtssetzungen fragt die Bundesregierung nun auch Bürger, wie sie die Belastungen durch Gesetze und Regelungen wahrnehmen. Ziel sind weitere Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen - etwa Kleinbetriebe im Handwerk, die typischerweise mit einem hohen bürokratischen Aufwand zurechtkommen müssen.

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