Daten des Ausländerzentralregisters
Berlin: (hib/STO) „Unklare Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreisepflichtigen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12272). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Menschen „zum letzten Stand“ im Ausländerzentralregister (AZR) als ausreisepflichtig erfasst waren und wie genau die Zahl der Ausreisepflichtigen aus den Daten des AZR ermittelt wird. Auch möchte sie von der Bundesregierung wissen, wie groß die Zahl der nach Angaben des AZR Ausreisepflichtigen ist, die sich zugleich noch in einem Asylverfahren befinden oder anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte sind. Ferner fragt sie unter anderem, inwieweit es die Bundesregierung für sinnvoll hält, „künftig im AZR zu erfassen, wie viele der ,ausreisepflichtigen' Personen nicht abgeschoben werden dürfen, insbesondere weil rechtliche Abschiebungshindernisse vorliegen“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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