Verfolgung von Kriegsverbrechen
Berlin: (hib/AHE) Die Prioritäten bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen durch deutsche Behörden haben sich durch den Bürgerkrieg in Syrien verschoben. Wie Klaus Zorn, Leiter der „Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch“ (ZBKV) beim Bundeskriminalamt (BKA), am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss darlegte, liege ein Schwerpunkt derzeit auf Ermittlungen zu Kriegsverbrechen wie Völkermord, Massenvergewaltigung oder Folter vor allem in Syrien sowie durch den „Islamischen Staat“. Das BKA arbeite eng mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusammen, das inzwischen mehr als 4.000 Hinweise von Asylantragstellern auf mögliche Kriegsverbrechen übermittelt habe. Aus solchen Hinweisen habe sich etwa der Verdacht gegen einen IS-Milizionär im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen gegen Jesiden verdichtet. Der Bundesgerichtshof habe Haftbefehl nach Paragraf 6 des Völkerstrafgesetzbuches wegen Völkermordes erlassen.
Seit im Jahre 2002 der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eingerichtet wurde, gilt bei solchen Kriegsverbrechen das sogenannte „Weltrechtsprinzip“. Das Statut des Strafgerichtshofes haben bisher 120 der insgesamt 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnet. In Deutschland trat 2002 ein eigenes Völkerstrafgesetz in Kraft, das die Grundlage für Ermittlungen des ZBVK und des Generalbundesanwalts in Karlsruhe darstellt. In der Vergangenheit standen Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter anderem in den Jugoslawienkriegen sowie in Ruanda, im Irak, in Libyen, Pakistan und in Argentinien in der Zeit der Militärjunta im Vordergrund.
Wie Zorn und ein weiterer Ermittler des BKA im Ausschuss darlegten, gehe es bei der Sichtung von Hinweisen auch um das Gefährdungspotential von möglichen Tatbeteiligten, die sich in Deutschland aufhalten. Es gehe darum, mögliche Täter zu finden, die hierzulande oder im europäischen Raum Unterschlupf suchen könnten. Dokumentiert würden völkerstrafrechtliche Handlungen, die auch noch nach Jahrzehnten geahndet werden können. „Wir haben einen langen Atem“, sagte der BKA-Vertreter. Man signalisiere Kriegsverbrechern, dass sie sich nicht darauf verlassen könnten, ungeschoren davonzukommen. Es sei dabei aber auch klar, dass ein Land wie Deutschland allein nicht „Weltpolizei“ spielen könne. „Wir werden nicht jeden Krisenherd der Welt auf Kriegsverbrechen beleuchten können.“
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