Trassenpreise im Schienengüterverkehr
Berlin: (hib/HAU) Vor dem Hintergrund der „Krise“ des Schienengüterverkehrs in Deutschland hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (18/11874) vorgelegt. Darin wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, aus welchem Grund die Bundesregierung bei der Umsetzung der Regulierung des Bahnmarktes in Deutschland entsprechend der EU-Richtlinie 2012/34/EU keinen Gesetzentwurf für das parlamentarische Verfahren vorgesehen hat, welches das Grenzkostenprinzip als Ermittlungsverfahren der Trassenpreise in Deutschland vorsieht, „wenn Vertreter des Bundesverkehrsministeriums selbst die Trassenpreise als Hauptkostenfaktor im Schienengüterverkehr bewerten“. Gefragt wird auch, wie die Bundesregierung ihre grundsätzliche Freigabe bestimmter Teile des deutschen Straßennetzes für Lang-Lkw begründet, „vor dem Hintergrund der Kritik durch den Bundesrechnungshof und die Befürchtungen der Allianz pro Schiene, dass es möglicherweise nicht bei der Begrenzung auf 40 Tonnen bleibt, sondern - wie in den Niederlanden und in Dänemark geschehen - später die zulässige Tonnage auf 60 Tonnen hinaufgesetzt werden könnte“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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