Aufarbeitung des Putschversuchs
Berlin: (hib/AHE) Die rechtsstaatliche Aufarbeitung des gescheiterten Putsches in der Türkei stand im Mittelpunkt der Arbeit Komitees der Ministerbeauftragten (KMB) des Europarates im zweiten Halbjahr 2016. „Der Europarat hatte den Umsturzversuch umgehend verurteilt und der türkischen Regierung Unterstützung und Solidarität zugesichert“, heißt es in dem als Unterrichtung vorliegenden „Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2016“ (18/11624). Die Türkei habe laut Europarat das Recht, Schuldige zur Verantwortung zu ziehen. Die Aufarbeitung des gescheiterten Putschversuchs müsse jedoch auf rechtsstaatlicher Grundlage erfolgen, insbesondere unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, und insgesamt die Menschenrechte respektiert werden. Eine etwaige Wiedereinführung der Todesstrafe sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht vereinbar. Die Türkei habe wiederholt ihre Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Europarat auf dieser Grundlage bekräftigt, wie etwa der türkische Außenminister Mevlüt Çavusoglu vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats im Oktober 2016.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)