Bundesrat zur Zwangsbehandlung
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/11617) die Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf (18/11240) mitgeteilt, der die medizinische Zwangsbehandlung betreuter Erwachsener neu regeln soll. Mit dem vorgeschlagenen „Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten“ will die Regierung eine Regelungslücke schließen, die durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts offenbar geworden sei.
Es geht, wie die Bundesregierung im Gesetzentwurf ausführt, um betreute Personen, „die einer ärztlichen Maßnahme mit natürlichem Willen widersprechen, obgleich sie auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können“, die aber „ohne die medizinisch indizierte Behandlung einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden erleiden oder sogar versterben“. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme einige Detailänderungen an dem Entwurf vorgeschlagen, welche die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings überwiegend ablehnt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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